PARTLINER erhält die DIBt-Zulassung

Wir haben eine tolle Neuigkeit für Sie: Ab sofort erhalten Sie unseren PARTLINERTM auf Epoxidharzbasis mit einer ganz besonderen Zugabe: der DIBt-Zulassung! Ein weiteres gutes Argument dafür, diesen ganz besonderen Kurzliner für Ihre nächste Sanierungsmaßnahme einzuplanen.  Die allgemeine bauamtliche Zulassung mit der Nummer Z-42.3-538 beweist, dass es richtig es war, beim PARTLINERTM wie in seinen Anfängen auf Epoxidharz zu setzen.
Mit dem PARTLINERTM, dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner mit säurebeständiger Glasfasermatte, begann die Erfolgsgeschichte des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist zwar ausgelaufen, die Markenrechte sind jedoch geblieben.  Wir haben diese bereits 2008 erworben und den PARTLINERTM konsequent auf Epoxidharzbasis  weiterentwickelt. Mit Erfolg: Das hochwertige System kann nun auch in privaten Liegenschaften angewendet werden.
Der PARTLINERTM überzeugt durch reproduzierbar hervorragende Klebkraft und herausragende Haftzugwerte auf nahezu allen Untergründen. Chemischen Angriffen gegenüber ist er außerordentlich resistent und verzeichnet nahezu keinen Schrumpf. Sowohl seine Hochdruckspülfestigkeit, seine extrem gute Mechanik durch ein sehr hohes E-Modul als auch die Abriebfestigkeit sind weitere Plus-Punkte des PARTLINERTM. Ein Einbau bei feuchten und sogar nassen Untergründen stellt für das System auf Epoxidharzbasis kein Hindernis dar.
Kamerabefahrungen aus den Anfängen der Kurzlinersanierung mit PARTLINERTM in den 80er Jahren haben gezeigt, dass die Langlebigkeit dieser Epoxidharz-Kurzliner im vollem Umfang gegeben ist und dass das Verfahren in puncto Haltbarkeit, Abriebfestigkeit, Spülverhalten und chemischer Beständigkeit dem einer Sanierung mit GFK-Linern in nahezu nichts nachsteht. Durch die aktuellen Weiterentwicklungen ist das bereits damals überzeugende Verfahren heute noch ausgereifter und technologisch auf dem höchsten Stand.
Im Zusammenspiel mit dem Härter RE60 und der hochwertigen ECR-Glasfasermatte mit 1386 g/m2 verfügt das System nun auch über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-42.3-538. Dem Einsatz auch auf privaten Liegenschaften steht damit jetzt nichts mehr im Wege.
Damit das hochklassige Produkt vor Ort seine Stärken optimal ausspielen kann, schulen wir neue Anwender des PARTLINERTM-Verfahrens sorgfältig – im Stil der bekannten Harz8-Schulungen. Ein ausführliches Handbuch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Unterlagen für die Baustellen-Dokumentation ergänzen die praktische Unterweisung.
Wir setzen auf das Original und den guten Namen des hochwertigen Verfahrens: Der markenrechtlich geschützte PARTLINERTM ist für Sie als Auftraggeber oder als Anwender ein Produkt, mit dem Sie rechnen können.